Unsere AGBs

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1 Die Nova Unternehmensberatung & -beteiligung GmbH, Turnerheimstraße 1, 08064 Zwickau („Anbieter“) ist Anbieter der AI-Assistenz-Software „Clara“ („Software“ oder „Plattform“), die insbesondere Steuerkanzleien bei der E-Mail-Bearbeitung und Dokumentenanalyse unterstützt.

1.2 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Software, wenn die Buchung über die Webseite oder durch direkten Vertragsschluss erfolgt.

1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an geschäftlich handelnde Kunden (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) und nicht an Verbraucher.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z.B. E-Mail) zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als„Software-as-a-Service“ (SaaS) zur Verfügung. Eine lokale Installation auf Servern des Kunden erfolgt nicht. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Servern in der Europäischen Union.

2.2 Die Software dient als technisches Assistenzsystem zur Unterstützung der mandatsbezogenen Kommunikation und Büroorganisation. Sie integriert sich in die Microsoft365 Umgebung des Kunden und analysiert eingehende E-Mails sowie den vorangegangenen E-Mail-Verlauf, um kontextbezogene Antwortvorschläge zu generieren.Zur weiteren Unterstützung der Arbeitsabläufe ermöglicht die Software dem Nutzer das Anlegen von Ordnerstrukturen und Schlagworten (Tags), anhand derer das Systemeingehende Nachrichten automatisch klassifizieren und sortieren kann. Darüber hinaus verarbeitet die Software Inhalte aus gängigen Text- und Dokumentenformaten (z. B. PDF,DOCX), die als Anhang vorliegen, um diese zusammenzufassen oder Informationen daraus für die Antwortgenerierung bereitzustellen. Der Nutzer kann hierbei durch Vorgaben den sprachlichen Stil und die Tonalität der Entwürfe anpassen. Die Software agiert als reines „Human-in-the-Loop“-System, das lediglich Entwürfe und Formulierungshilfen liefert; eine automatische Versendung oder rechtliche Prüfung findet nicht statt. Die Verantwortung für die finale inhaltliche Prüfung, Anpassung und Verwendung der generierten Vorschläge liegt ausschließlich beim Kunden. Die Software ist ausdrücklich nicht dazugeeignet, die fachliche Prüfung, rechtliche Würdigung oder die finale Entscheidungsfindung durch einen qualifizierten Berufsträger zu ersetzen. Sie erbringt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung und darf nicht für die vollautomatisierte Vornahme rechtsgeschäftlicher Handlungen, wie etwa den ungeprüften Versand von fristgebundenen Erklärungen oder Vertragsschlüssen, verwendet werden. Der Kunde erkennt an, dass die zugrundeliegenden KI-Modelle (Large Language Models) technisch auf statistischen Wahrscheinlichkeiten zur Vorhersage von Wortfolgen basieren und nicht auf einem Verständnis von Fakten oder Wahrheit. Die generierten Inhalte stellen daher keine garantierte Richtigkeit dar, sondern spiegeln lediglich die im jeweiligen Kontext statistisch wahrscheinlichste Antwort wider. DieLLMs werden von Drittanbietern in deren alleiniger Verantwortung betrieben. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Algorithmen der LLMs. Führt eine Änderung oder Einstellung eines LLMs dazu, dass die Leistung nicht mehr erbracht werden kann, ist der Anbieter berechtigt, gleichwertige alternative Modelle einzusetzen.

2.3 Der Zugriff auf die Software sowie deren technische Integration in die bestehende IT-Infrastruktur richtet sich nach dem vom Kunden eingesetzten E-Mail-System. Soweit der Kunde für den E-Mail-Verkehr Microsoft 365 bzw. Exchange Online nutzt, erfolgt die Anbindung vorrangig über die offiziellen Microsoft-Schnittstellen (Graph API) unter Nutzung der „Single Sign-On“-Authentifizierung (SSO) des bestehenden Microsoft-Tenants. Sofernder Kunde kein Microsoft Exchange Online einsetzt (z. B. bei lokalen Exchange-Servern oder reinen Hosting-Lösungen), kann die Anbindung alternativ über Standard-Protokolle(IMAP/SMTP) erfolgen, sofern diese technisch unterstützt werden. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, die erforderlichen Zugriffsvoraussetzungen zu schaffen, wie etwa die Freigabe von Ports oder die Einrichtung spezifischer App-Passwörter. Unabhängig von der Art der Anbindung wird die Software primär als Add-In oder Web-Anwendung bereitgestellt, wobei der Kunde die Verantwortung dafür trägt, dass seine Systemumgebung (insbesondereFirewalls, Virenscanner oder Restriktionen durch IT-Dienstleister) die notwendige Kommunikation mit den Servern des Anbieters zulässt.

2.4 Der Anbieter stellt zur Unterstützung bei der Nutzung der Software einen Fragen-und-Antworten-Bereich (FAQ) auf der Webseite bereit. Ergänzend leistet der Anbieter technischen Support zur Behebung von Softwarefehlern, der vom Kunden per E-Mail oder telefonisch in Anspruch genommen werden kann.

3. Technische Voraussetzungen

3.1 Die Nutzung der Software setzt voraus, dass der Kunde über ein aktives Microsoft 365 Abonnement (Exchange Online) verfügt.

3.2 Der Kunde muss der Software die notwendigen Berechtigungen (z.B. via OAuth2 / Admin Consent im Azure Active Directory) erteilen. Entzieht der Kunde diese Berechtigungen oder endet sein Microsoft-Abonnement, kann die Software nicht genutzt werden. Dies entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für die laufende Vertragsperiode, es sei denn, Ziffer 13.5 greift.

4. Registrierung, Vertragsabschluss und Nutzerlizenzen

4.1 Der Zugriff auf die Software setzt die Erstellung eines Kundenkontos voraus. Die Registrierung erfolgt wahlweise über Single Sign-On-Verfahren (z. B. via Microsoft-Konto)oder durch Eingabe einer E-Mail-Adresse und eines Passworts. Im Falle der Registrierungper E-Mail und Passwort erhält der Kunde zur Verifizierung einen Bestätigungslink an die angegebene Adresse; der Account wird erst nach Bestätigung dieses Linksfreigeschaltet.

4.2 Die eigentliche Funktionalität der Software erfordert nach der Registrierung in einem zweiten Schritt die aktive Anbindung des E-Mail-Postfachs durch den Kunden. Der Kundekann hierbei entscheiden, welches E-Mail-System (z. B. Microsoft Exchange Online oder IMAP-Postfächer) er mit der Software verknüpft. Der Kunde erkennt an, dass die Software ohne diese technische Anbindung keine Leistungen erbringen kann. Unterbleibt die Anbindung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, entbindet dies nicht von der Zahlungspflicht für die gebuchten Lizenzen.

4.3 Der Vertrag berechtigt zur Nutzung der Software ausschließlich durch die im Bestellprozess vereinbarte Anzahl an namentlich benannten Mitarbeitern des Kunden(„Named User“ oder „Seats“). Auch wenn die technische Einrichtung (z. B. durch eine mandantenweite Freigabe mittels „Admin Consent“ in der Microsoft 365-Umgebung) einen Zugriff für weitere Nutzer der Organisation technisch ermöglichen sollte, ist die vertragsgemäße Nutzung strikt auf die Anzahl der vergüteten Nutzerlizenzen beschränkt. Eine Nutzung durch eine größere Anzahl von Personen als lizenziert ist untersagt; der Kunde kann den vertraglichen Nutzungsumfang jedoch jederzeit durch die kostenpflichtige Hinzubuchung weiterer Lizenzen erweitern.

4.4 Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter oder durch die Freischaltung des Zugangs zustande.

4.5 Die Präsentation der Software auf der Webseite stellt noch kein verbindliches Angebotdar. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ (oder einerentsprechenden eindeutigen Formulierung) gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Anbieters (per E-Mail oder durch Freischaltung des Zugangs) zustande.

5. Testphase

5.1 Der Anbieter kann dem Kunden eine 14-tägige kostenlose Testphase gewähren.Während der Testphase gelten diese AGB vollumfänglich, mit Ausnahme der Regelungen zu Zahlungspflichten (Ziffer 9) und Kündigungsfristen (Ziffer 13).

5.2 Der Kunde kann die Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist durch einfache Mitteilung an den Anbieter beenden.

5.3 Nach Ablauf der Testphase endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Kunde keinen Vertrag über die entgeltliche Nutzung der Plattform abschließt.

5.4 Der Anbieter wird den Kunden spätestens 3 Tage vor Ablauf der Testphase per E-Mail über das bevorstehende Ende informierenund die Möglichkeit zur kostenpflichtigen Fortsetzung anbieten.

6. Verfügbarkeit und Wartung

6.1 Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit versteht sich als die technische Nutzbarkeit der Software amÜbergabepunkt zum Internet (Ausgangs-Router des vom Anbieter genutztenRechenzentrums).

6.2 Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden Ausfallzeiten durch:

  • Geplante Wartungsarbeiten (die nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten liegen).
  • Technische Probleme bei Drittanbietern (z.B. Ausfall der Microsoft Graph API oder der Google Cloud Platform API), auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
  • Höhere Gewalt oder Fehlbedienung durch den Kunden.

7. Verfügbarkeit und Wartung

7.1 Die Software „Clara“, einschließlich aller zugehörigen Komponenten (z. B. Quellcode,Algorithmen, Benutzeroberfläche, Dokumentationen) ist urheberrechtlich geschützt. Alle

Rechte an der Software sowie an Weiterentwicklungen stehen ausschließlich dem Anbieter (oder dessen Lizenzgebern) zu. Der Kunde erhält an der Software keine Eigentumsrechte, sondern lediglich das einfache, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkte Recht, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke über das Internet zu nutzen („Software-as-a-Service“). Eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht.

7.2 Dem Kunden ist es untersagt, die Software Dritten zu überlassen, sie zu dekompilieren(Reverse Engineering) oder Teile der Software für eigene Konkurrenzprodukte zu nutzen. 

7.3 Verbotene Nutzung: Der Kunde darf die Software nicht nutzen, um: (i) rechtswidrige, diffamierende oder betrügerische Inhalte zu erstellen; (ii) massenhaft unerwünschte Nachrichten (Spam) zu versenden; (iii) automatisierte Scraping-Techniken anzuwenden. Bei Verstößen ist der Anbieter zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. 

7.4 Nutzungsrechte an Inhalten & Datensicherheit:

  • (a) Rechteeinräumung: Der Kunde räumt dem Anbieter das nicht-ausschließliche Recht ein, die in die Software eingespeisten Daten (z.B. E-Mail-Inhalte, Dokumente) automatisiert zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies technisch für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen (z.B. Analyse durch LLMs, Bereitstellung der Ergebnisse) zwingend erforderlich ist.
  • (b) Zweckbindung und Sicherheit: Der Anbieter verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich verschlüsselt und gemäß den im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vereinbarten Sicherheitsstandards zu verarbeiten. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Einsichtnahme durch Mitarbeiter des Anbieters im Klartext oder die Nutzung der Daten zu eigenen Trainingszwecken der KI, ist ausgeschlossen.
  • (c) Rechte am Output: Der Anbieter überträgt alle an den generierten Ergebnissen (z.B. E-Mail-Entwürfe) entstehenden Rechte vollumfänglich an den Kunden.

7.5 Die Bereitstellung der für die Leistungserbringung erforderlichen Daten (z. B. E-Mail-Texte, Dateianhänge) erfolgt automatisiert über die vom Kunden eingerichtete technische Schnittstelle (z. B. Microsoft Graph API oder IMAP). Eine manuelle Übermittlung ist nicht erforderlich. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, die technische Zugriffsfähigkeit der Software auf das verknüpfte E-Mail-Konto dauerhaft zu gewährleisten. Sofern Daten verschlüsselt, passwortgeschützt oder in nicht maschinenlesbaren Formaten vorliegen, ist der Anbieter vonder Leistungspflicht zur Analyse dieser spezifischen Inhalte befreit.

7.6 Da die Software unmittelbar auf die bestehende E-Mail-Infrastruktur des Kunden zugreift, verbleiben die Primärdaten (insbesondere E-Mails und Anhänge) während der gesamten Vertragslaufzeit im alleinigen Herrschaftsbereich und Speichersystem des Kunden (z. B. im Microsoft 365 Tenant). Eine gesonderte Herausgabe oder Migration von E-Mail-Beständendurch den Anbieter bei Vertragsbeendigung ist daher technisch weder erforderlich nochgeschuldet. Der Anbieter wird jedoch sämtliche auf seinen Systemen verarbeiteten oder zwischengespeicherten Daten (z. B. temporäre Caches, Metadaten, Analyse-Logs oder Nutzerprofile) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Ablauf einer angemessenen Karenzzeit (maximal 30 Tage) unwiderruflich löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

8. Pflichten des Kunden & Umgang mit AI-Ergebnissen

8.1 Keine Steuerberatung: Die Software dient ausschließlich der technischen Unterstützung. Sie erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.

8.2 Prüfpflicht (Human in the Loop): Der Kunde erkennt an, dass KI-Systeme Fehler machen („halluzinieren“) können. Der Kunde ist verpflichtet, jedes von der Software generierte Ergebnis (E-Mail-Entwurf, Analyse) durch eine qualifizierte Person auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, bevor diese Inhalte verwendet oder an Mandanten versendet werden.

8.3 Der Kunde darf nur solche Inhalte in die Software einspeisen, an denen er die notwendigen Rechte besitzt und die keine Rechte Dritter verletzen.

8.4 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden beruhen.

8.5 Besteht der begründete Verdacht,dass der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten (insbesondere die Nutzungsverboteaus Ziffer 7.3 oder die Pflicht zur rechtmäßigen Dateneinspeisung aus Ziffer 8.3) verstößt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend oder dauerhaft zu sperren sowie rechtswidrige Inhalte ohne Vorankündigung zu löschen. Der Anbieter wird den Kunden über die Sperrung und den Grund hierfür unverzüglich informieren und ihm – soweit technisch möglich und rechtlich zulässig – Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfegeben. Im Falle einer berechtigten Sperrung bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung auswichtigem Grund sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.

9. Vergütung

9.1 Die Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich nach den im Bestellprozess vereinbarten Preisen bzw. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.

9.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

9.3 Je nach gewählter Zahlungsmethode gelten folgende Regelungen zur Fälligkeit und Abbuchung:

Kreditkarte: Bei Zahlung via Kreditkarte ist der Rechnungsbetrag sofort mit Vertragsschluss bzw. zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums fällig. Die Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt unmittelbar nach der Bestellung bzw.Rechnungsstellung.

SEPA-Lastschrift: Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift ermächtigt der Kunde den Anbieter (bzw. dessen Zahlungsdienstleister), den fälligen Betrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Der Einzug erfolgt zum in der Rechnung oder Vorabinformation genannten Fälligkeitsdatum, frühestens jedoch einen Bankarbeitstag nach Rechnungszugang. Die Frist für die Vorabinformation wird auf einen Tag verkürzt.

Rechnung (falls vereinbart): Sofern im Einzelfall eine Zahlung auf Rechnungvereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9.4 Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung angemessen zu erhöhen, wenn sich die Gestehungskosten (insbesondere API-Kosten für LLM-Provider, Hosting-Gebühren, Personalkosten oder die allgemeine Inflationsrate) nachweisbar erhöht haben. Der Anbieter wird dem Kunden die geplante Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) ankündigen. Die Anpassung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb der Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden in der Ankündigung gesondert auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigenshinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgerecht, behält sich der Anbieter vor, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen.

10. Gewährleistung für AI-Inputs

10.1 Der Kunde erkennt an, dass die Generierung von Inhalten durch Large LanguageModels (LLMs) auf Wahrscheinlichkeiten basiert. Inhaltliche Ungenauigkeiten, unpassende Formulierungen oder sachliche Fehler in den von der KI generierten Texten („Halluzinationen“) stellen daher keinen technischen Mangel der Software dar, sofern die technische Bereitstellung der Antwortfunktion vertragsgemäß funktioniert.

10.2 Sollte die Software technische Mängel aufweisen (z. B. Abstürze, Nichterreichbarkeit der Benutzeroberfläche), hat der Kunde diese dem Anbieter unverzüglich unter genauer Beschreibung des Fehlerbildes zu melden. Der Anbieter leistet Gewähr durch Nacherfüllung, wobei er nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Version der Software (Update) bereitstellen kann. Als Nacherfüllung gilt auch die Aufzeigung einer zumutbaren Umgehungsmöglichkeit, die die Nutzung der Software nicht wesentlich beeinträchtigt.

10.3 Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung oder Herabsetzung der Vergütung(Minderung) steht dem Kunden erst zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Eine Nacherfüllung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn der Anbieter hinreichende Gelegenheit zur Beseitigung erhalten hat, diese unmöglich ist, vom Anbieter verweigert wird oder unzumutbar verzögert wurde.

11. Haftung

11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leid oder Gesundheit sowie nach den Vorgaben des Produkthaftungsgesetzes.

11.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht),jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden vertragstypischen Schaden, höchstens aber in Höhe der für ein Vertragsjahr geschuldeten Vergütung, mindestens jedoch 25.000 EUR pro Schadensfall.

11.3 Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Organe, Vertreter, Mitarbeiter, sonstiger Bediensteter und sonstiger Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

11.4 Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a BGB) wird ausgeschlossen.

12. Datenschutz und Berufsgeheimnis (§ 203 StGB)

12.1 Mit Abschluss dieses Vertrages schließen die Parteien zugleich die als Anlagebeigefügte kombinierte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (gemäß Art. 28 DSGVO) und die Wahrung der Berufsverschwiegenheit (im Sinne des § 203 StGB) ab. Der Kundeerkennt an, dass diese Vereinbarung wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist und für die rechtskonforme Nutzung der Software zwingend erforderlich ist.

12.2 Zur Gewährleistung des für Berufsgeheimnisträger erforderlichen Schutzniveaus sagt der Anbieter technisch zu, dass die Verarbeitung und Speicherung der kundenspezifischen Inhaltsdaten (E-Mails, Anhänge) primär in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union erfolgt (Standort: Google Cloud Region europe-west3 / Frankfurt). Durch den Einsatz der„EU Data Boundary“-Lösung des Cloud-Providers wird technisch sichergestellt, dass die Daten die EU nicht verlassen und der Support ausschließlich durch Personal innerhalb derEU erfolgt. Zudem werden sämtliche Daten durch strikte Mandantentrennung isoliert und verschlüsselt („Encrypted at rest“ sowie Transportverschlüsselung).

12.3 Der Anbieter gewährleistet, dass kundenspezifische Daten (z. B. E-Mail-Inhalte, Prompts, generierte Entwürfe) nicht zum Training der Künstlichen Intelligenz (KI-Modelle) verwendet werden. Weder der Anbieter noch die eingesetzten KI-Provider (z. B. Google) nutzen die Daten des Kunden zur Verbesserung ihrer Basismodelle. Die Datenverarbeitung erfolgt flüchtig bzw. zweckgebunden isoliert; eine dauerhafte Speicherung in den Wissensdatenbanken der KI findet nicht statt.

13. Laufzeit und Kündigung

13.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der Bestellung (z.B. monatlich oder jährlich).

13.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Laufzeit, wenn er nicht fristgerecht vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird (Die Kündigungsfrist beträgt bei Monatsverträgen 7 Tage und bei Jahresverträgen 30).

13.3 Die Kündigung kann einfach und direkt über die entsprechende Funktion im Benutzerkonto („Billing“-Bereich / Abonnementverwaltung) erfolgen. Alternativ ist eine Kündigung in Textform (z. B. per E-Mail an elias.bienek@intoconvo.de) zulässig. Eine Kündigung per Brief ist möglich, aber nicht erforderlich.

13.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur sofortigen Kündigungberechtigt, liegt insbesondere vor, wenn.

der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug gerät oder in einem Zeitraum, der sich übermehr als zwei Monate erstreckt, mit einem Betrag in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht;

der Kunde schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (insbesondere gegen die Nutzungsverbote aus Ziffer 7.3, z. B. Spam-Versand oder Reverse Engineering) und diesen Verstoß auch nach erfolgter Abmahnung durch denAnbieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen, ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich;

der Kunde insolvent wird oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

13.5 Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden gelöscht, der Zugriff auf die Plattform wird gesperrt.

13.6 Sonderkündigungsrecht bei Plattform-Sperre: Sollten Microsoft oder LLM-Anbieter ihre Dienste so ändern, dass die Leistungserbringung technisch unmöglich wird, haben beide Parteien ein Sonderkündigungsrecht.

14. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.

15. Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens als Referenz zu nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

16. Änderung der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die Änderungen als angenommen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).